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Praxisuebergabe.de
- Aktuelles
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Stichworte:
Praxisübergabe,
Praxisübernahme, Praxiskauf, Praxisverkauf, Arzt,
Arztpraxis, Goodwill, Kaufpreis,
Nachbesetzungsverfahren, Vertragsgestaltung,
Nachfolgezulassung, Zulassungsbeschränkung,
Zulassungsverfahren, Praxisräume, Patientenkartei,
Wettbewerbsverbot, Klauseln |
Was Sie
bei der Praxisübergabe in zulassungsbeschränkten
Gebieten beachten müssen ...
In einem
zulassungsbeschränkten Planungsbereich kann die Praxis
eines Vertragsarztes ausschließlich in einem
sogenannten "Nachbesetzungsverfahren" an den
Praxisnachfolger übergeben werden. Neben dem
(zivilrechtlichen) Praxisverkauf findet ein
Auswahlverfahren mit öffentlicher Ausschreibung des
Praxissitzes statt; es schließt sich die Auswahl eines
geeigneten Bewerbers durch den Zulassungsausschuss an.
Das Nachbesetzungsverfahren wird mit dem Antrag des
Praxisinhabers auf Ausschreibung eines
Vertragsarztsitzes eingeleitet. In der Regel ist der
Antrag an diejenige Bezirksstelle der Kassenärztlichen
Vereinigung zu richten, die für den nachzubesetzenden
Vertragsarztsitz zuständig ist. Bitte erkundigen Sie
sich bei Ihrer KV nach etwaig abweichenden
Gepflogenheiten.
Unter dem
Vorbehalt der bestandskräftigen Zulassung des
ausgewählten Bewerbers muss mit dem Antrag der Verzicht
auf die Zulassung als Vertragsarzt erklärt werden.
Die dann
erfolgende Ausschreibung ist zeitlich befristet. Ggf.
kann der Praxisinhaber eine kürzere oder längere Frist
gewünscht werden. Erfahrungsgemäß dauert das
Ausschreibungsverfahren mehrere Wochen.
Die auf die
Ausschreibung eingehenden Bewerbungen werden von der KV
gesammelt und in einer Bewerberliste zusammen gestellt.
Der Praxisinhaber und der Zulassungsausschuss erhalten
diese Liste zugesandt.
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