Anwaltshotlines sind ins Gerede gekommen. Einerseits halten einzelne Gerichte diese Telefonhotlines unter 0190-er Nummern für unzulässig. Der BGH als letzte Instanz diese Frage nun entschieden und erachtet die sogenannten "Anwalt-Hotlines" grundsätzlich für zulässig. (Das Urteil des BGH zur Zulässigkeit von Anwalt-Hotlines in der Internet-Zeitschrift JurPC.)
Andererseits sind Anwaltshotlines nach Tests das Geld nicht wert, das sie kosten. Tenor der Tests und auch unsere Meinung: Die Hotlines eignen sich allenfalls für die "kleine Rechtsauskunft zwischendurch", also entweder bei ganz einfachen Fragen und Sachverhalten oder als "Zweitauskunft". Selbst hierbei kann eine leichtfertige "Hotlineauskunft" das Vertrauen zwischen dem realen Anwalt und dem Mandanten empfindlich stören - bei falschen oder unvollständigen Auskünften mit negativen Folgen.
Zahlreiche Tests (Testergebnisse) bestätigen die Bedenken.
Vorteil aus unserer Sicht bei einer Onlineberatung ist,
dass Anwälte den Sachverhalt schriftlich erhalten und nachfragen können. Auch aus Ihrer Sicht ist das ein Vorteil, denn die Beweislage bei Fragen auch im Hinblick auf die Haftung ist dann eindeutig. Außerdem wissen Sie, wer Sie berät. Sie kennen Person und Qualifikation. Bei Telefonhotlines kennen Sie dagegen weder Identität noch Qualifikation des Auskunftgebers am anderen Ende der Leitung. Wahrscheinlich sind es Berufsanfänger, sicher keine Spezialisten oder Fachanwälte. Deswegen haben die Test auch ergeben,
dass sich die Auskunftgeber nur selten mit Namen
melden.
Michael
W. Felser
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