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Top-Expertenforum Rechtsanwälte Felser, Brühl (bei Köln)


Michael W. Felser

Moderator dieser Themen-Site

Infos und Material zum Personalüberleitungsvertrag – ein Dienst von Juracity.

Überleitungsvertrag, Betriebsübergang, Privatisierung, Personalüberleitungsvertrag, Outsourcing, Überleitungstarifvertrag, KAV, Gutachten, Reform, Neugliederung, öffentlicher Dienst, GmbH, Einrichtung, Eigenbetrieb,

 

Guten Tag!

"Personalüberleitung" gewinnt als Erscheinung im öffentlichen Dienst zunehmend an Bedeutung. Hintergrund sind die zunehmend kürzeren Umgestaltungszyklen im öffentlichen Sektor nach dem Motto: von der Behörde zum Eigenbetrieb zur GmbH. Nicht immer sind die Beschäftigten durch rechtliche Vorschriften wie § 613 a BGB hinreichend geschützt. Hier soll der Personalüberleitungsvertrag für die notwendige Rechtssicherheit und –klarheit sorgen.

Unabhängig davon, wie er genannt wird, handelt es sich bei einer entsprechenden Vereinbarung, wenn sie zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaft vereinbart wurde, um einen Tarifvertrag. In jüngster Zeit weigern sich kommunale Arbeitgeber des öfteren, mit der Gewerkschaft die früher üblichen "Überleitungstarifverträge" zu vereinbaren. Hintergrund sind Diskussionen, die u.a. durch ein Gutachten von Prof. Reuter aus Kiel (NZA 2001, ...) ausgelöst wurden und nach denen z.B. im Kommunalen Arbeitgeberverband organisierte Arbeitgeber juristisch keine "Überleitungstarifverträge" abschließen können (sollen). Dies führt in der Praxis dazu, dass die Vereinbarungen nicht mehr "Überleitungstarifvertrag" oder Personalüberleitungstarifvertrag" heißen, sondern nur noch "Überleitungsvertrag" und "Personalüberleitungsvertrag". Wie so oft, berührt auch hier der juristische Streit die Realität nur am Rande: Die Vereinbarungen ändern sich dadurch im Ergebnis nämlich nicht, da auch die Arbeitgeberseite ein Interesse an einer Mitwirkung der Arbeitnehmerinteressenvertretungen hat.

Der Streit soll hier auch nicht entschieden werden. Diese Seite hat sich vielmehr zur Aufgabe gestellt, Material für sachgerechte Vereinbarungen zur Verfügung zu stellen und auch ein entsprechendes Diskussionsforum.

Auf den folgenden Seiten finden Sie u.a. Links zu weiteren Informationen, Mustertexten, Checklisten etc.

In Kürze wird hier auch eine Sammlung entsprechender Vereinbarungen zu finden sein.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt

 

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